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Aus dem historischen Kontext heraus, in dem das Grundgesetz, Landesverfassungen bzw. andere grundsätzliche rechtliche Regelungen entstanden, sind diese Passagen ja nun eigentlich schon recht einfach nachzuvollziehen. Die absolute Mehrzahl der Bevölkerung (sicher über 90%) waren Christen respektive gläubig, für ältere Regelungen, auf die man sich nach dem Zusammenbruch beziehen konnte/musste/wollte war der Gottesbezug auch selbstverständlich, ebenso eine enge Verquickung zwischen Staat und Kirche(n), die zum Teil ja noch fortbesteht. Die Ansicht, dass es metaphysisch begründete ewige Werte geben muss, die letztlich auch überstaatlich sind, wird ja auch heute noch nicht so selten vertreten, nach der NS-Barbarei hat man dies ebenfalls wieder betonen wollen, nicht zuletzt, weil dies auch eine Staatstotalität verneint, die eben untergegangen oder in einer anderen Form als Gegner fortbestand. Man muss sich auch vor Augen führen, dass andere, heute noch geltende europäische Verfassen sogar dezidiert im Namen Gottes erlassen wurden. Dass es zu einem Widerspruch zwischen diesen Regelungen und dem gleichzeitigen Gebot der weltanschaulichen Neutralität gibt, ist klar, allerdings ist Deutschland eben im Gegensatz zu Frankreich oder den USA von der Verfassung her eben kein laizistischer Staat, was viele in den entsprechenden Diskussionen vergessen, so sehr ich die Argumente auch teile und prinzipiell für richtig halte. Sie entsprechen aber eben nicht wirklich der deutschen Verfassungsrealität.
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